Die Kletteraffen
Kindertagespflege

Herzlich Willkommen 

Die Kindertagespflege ist, wie die Kita auch, ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung. Durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt) erfolgt die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung.

Die Maßgabe für die Kinderbetreuung durch die qualifizierte Kindertagespflegeperson sind die Bildungsleitlinien unseres Bundeslandes. In einem partnerschaftlichen Verhältnis kontrolliert das Jugendamt die Kindertagespflegestellen, koordiniert Weiterbildungen und ist auch Ansprechpartner für Fragen der Eltern.

In der Kindertagespflege ist die Gruppengröße klein, was aus pädagogischer Sicht für den Entwicklungsprozess für Kinder unter 3 Jahren ideal ist. Tagesmütter und Tagesväter haben dadurch ausreichend Kapazitäten intensiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Wir bieten einen beständigen Rahmen mit einer konstanten Bezugsperson für Ihr Kind.

Seit dem 01.10.2005 ist nach neuer Gesetzeslage die Kinderbetreuung in Tagespflege bereits ab dem ersten betreuten Kind erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, gemäß § 43 SGB VIII, ist unter anderem die Teilnahme an einer Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson.














 


 


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