Herzlich Willkommen in meiner Kindertagespflege!
Die Kindertagespflege stellt – ebenso wie die Kindertageseinrichtung – ein gesetzlich verankertes Angebot der Kindertagesbetreuung dar. Die Vermittlung, fachliche Beratung, Aufsicht sowie die Finanzierung erfolgen durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt).
Grundlage der pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege bilden die jeweils gültigen Bildungsleitlinien des Bundeslandes Schleswig-Holstein. In einem partnerschaftlichen Zusammenwirken überprüft das zuständige Jugendamt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags die Kindertagespflegestellen, koordiniert Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen und steht den Sorgeberechtigten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Kindertagespflege zeichnet sich insbesondere durch kleine Gruppengrößen aus, was aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht für Kinder unter drei Jahren besonders förderlich ist. Kindertagespflegepersonen verfügen dadurch über die Möglichkeit, die ihnen anvertrauten Kinder individuell, kontinuierlich und bedarfsgerecht zu begleiten. Ziel ist es, jedem Kind einen verlässlichen Rahmen mit einer konstanten Bezugsperson zu bieten.
Seit dem 01.10.2005 ist die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII bereits ab dem ersten betreuten Kind erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
Die vorliegende Konzeption bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über die Ziele, Inhalte und Arbeitsweise meiner Kindertagespflegestelle zu informieren.